Medikamentenzuzahlung auch für Hartz-4 Empfänger

22. April 2008 | Von medikamente-apotheken.de | Kategorie: Medikamente

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass auch Hartz-4 Empfänger einen jährlichen Betrag für Medikamente zuzahlen müssen.
Geklagt hatte eine Hatz-4 Empfänger, welcher 41,40 EUR pro Jahr für Medikamente nach dem Willen seiner Krankenkasse zuzahlen sollte. Da der Mann nach Abzug aller seiner Ausgaben und der zusätzliche Zuzahlung das Existenzminimum unterschritten hatte, strebte er die Klage an.

Das Bundessozialgericht (BSG) hält die monatliche Zuzahlung von 3,45 EUR für rechtens und entschied somit das auch Hartz-4 Empfänger einen Teil zuzahlen müssen. Die Klage wurde somit abgewiesen
Weiterhin entschied das BSG das Zuzahlungen an sich rechtmäßig und sachlich gerechtfertig seien. Mit den Zuzahlungen soll an das Kostenbewusstsein der Menschen appelliert werden.


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