
Medikamentenzuzahlung auch für Hartz-4 Empfänger
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass auch Hartz-4 Empfänger einen jährlichen Betrag für Medikamente zuzahlen müssen.
Geklagt hatte eine Hatz-4 Empfänger, welcher 41,40 EUR pro Jahr für Medikamente nach dem Willen seiner Krankenkasse zuzahlen sollte. Da der Mann nach Abzug aller seiner Ausgaben Den ganzen Beitrag lesen


